
Es ist ein charakteristisches Kennzeichen der evangelischen Kirche, dass die Leitung der Gemeinde gemeinsam von Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen wahrgenommen wird.
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden von der Gemeinde für sechs Jahre gewählt. Der Pastor bzw. die Pastorin gehört dem Gremium qua Amt an, weitere Mitglieder können berufen werden.
Die Arbeit des Kirchenvorstands prägt das Gemeindeleben nachhaltig.