Sie möchten wieder in die Kirche eintreten

Als Säugling wurden Sie getauft, zum Konfirmandenunterricht sind Sie noch gegangen, aber irgendwann haben Sie den Kontakt zur Kirche verloren und sind ausgetreten.

Jetzt überlegen Sie wieder einzutreten. Darüber freuen wir uns sehr!

Sie möchten sich taufen lassen, weil Ihnen der Glaube wichtig geworden ist? Es gibt Möglichkeiten die Taufe als Erwachsener nachzuholen. Ein Taufkurs ist dabei unerlässlich. Fragen Sie im Pfarramt nach.
 

Einige Fragen - einige Antworten

Bei Ihrem Austritt sind Sie zum Standesamt gegangen, haben unterschrieben und das war's. Dei Kommune hat danach der Kirchengemeinde eine Nachricht geschickt.

Beim Eintritt geht es persönlicher zu. Ein Gespräch mit Ihrem Pastoren oder Ihrer Pastorin über den Wiedereintritt, die Taufurkunde und die Unterschrift unter der Erklärung über den Wiedereintritt. Diesmal reicht die Kirche die Dokumente an die Kommune weiter.

Schön ist es, wenn der Wiedereintritt verbunden wird mit der Teilnahme an einem Abendmahlsgottesdienst.

 

Sie kommen vielleicht ohne Kirche aus, aber die Kirche ganz schlecht ohne Sie. Kirche gibt es nicht ohne Menschen, Menschen wie Sie.

Kirche wächst und entwickelt sich durch gute Ideen und konstruktive Kritik. Jesus Christus wollte, dass die Menschen, die an ihn glauben, auch untereinander zusammengehören. Damals und heute. Kirche, das sind die Menschen, die dazugehören. Und deshalb ist die Kirche so, wie wir Menschen eben auch sind - manchmal richtig Klasse und manchmal kaum zum Aushalten.

Nein. Die evangelischen Landeskirchen haben vereinbart, dass Sie zum Beispiel bei der Gemeinde am Urlaubsort, bei den Wiedereintrittstellen oder einem anderen Pfarramt eintreten können.

Der Eintritt wird dann an die Wohnsitzgemeinde weitergegeben.

Und wer mit seiner Kirchengemeinde vor Ort nicht klarkommt, kann auch in einer anderen Gemeinde Mitglied werden.

 

Generell zahlen Sie 9% Ihrer Lohnsteuer nach Abzug von Kinderfreibeträgen. Das richtet sich nach Ihrem Gehalt und der Zahl der Kinder. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen Auskunft geben.


Die Kirchensteuer fällt ab dem Tag an, an dem Sie wieder eingetreten sind. Egal ob Sie vor 20 Jahren ausgetreten sind, oder gestern - Ihre Entscheidung hat keine rückwirkenden Folgen.

 

Übertritt aus einer anderen christlichen Kirche

Alle christlichen Kirchen erkennen gegenseitig die Taufe an, so dass ein Übertritt in der Regel nach einem persönlichen klärenden Gespräch mit dem Pastor in einer internen Form vollzogen wird.

Wenn Sie aus der römisch-katholischen Kirche zu uns wechseln wollen, müssen Sie zunächst im Standesamt eine Austrittserklärung aus der vorherigen Kirche unterschreiben und in einem zweiten Schritt in die evanglisch-lutherische Kirche eintreten. Suchen Sie gerne das Gespräch.

Austritt

Wir bedauern es sehr, wenn Sie aus unserer Kirche austreten möchten, akzeptieren aber natürlich Ihre Entscheidung.

Eine entsprechende Erklärung unterschreiben Sie in diesem Fall im Standesamt, das uns darüber informiert. Es ist für uns jedoch sehr hilfreich, etwas über Ihre Gründe zu erfahren. Vielleicht gibt es einen konkreten Auslöser für Ihren Schritt, über den man sprechen sollte. Wir sind Ihnen in jedem Fall dankbar, wenn Sie vorher mit uns Kontakt aufnehmen.

Als Gast sind Sie zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen weiter herzlich eingeladen.

Die kirchenrechtlichen Folgen eines Austritts bestehen darin, dass Sie nicht mehr zum Abendmahl zugelassen sind. Sollten Sie mit einem Patenamt betraut sein, erlischt dieses. Wir bitten Sie, in diesem Fall die Familie Ihres Patenkindes über Ihren Austritt zu informieren. Kirchliche Amtshandlungen,wie Trauungen und Beerdigungen, können Sie nicht weiter in Anspruch nehmen.

Neben diesen rechtlichen Aspekten Ihrer Entscheidung gilt nach unserer festen Überzeugung allerdings auch:
Der - durch die Taufe sichtbar gemachte - Bund, den Gott mit einem Menschen schließt, gilt für das ganze Leben und wird von ihm niemals aufgekündigt. Daher bleiben Sie in unseren Augen ein Kind Gottes, auch wenn Sie unsere Kirche verlassen. Sie bleiben uns herzlich willkommen.

Kontakte

Vakanzvertreter

Pastor Andreas Pöhlmann
Tel.: 05471/301

Büro

Bärbel Grewe
Tel.: 05473/2787