Beerdigung

Was bleibt

Das Versprechen, das Gott uns in der Taufe gegeben hat, gilt besonders am Ende des Lebens und darüber hinaus. Gott weicht dem Tod nicht aus. Er hält uns fest in seiner Hand und begleitet uns in seine Gegenwart. Das tröstet auch die, die zurückbleiben.

Im Todesfall müssen Angehörige sehr viel entscheiden und regeln. Dazu gehört auch die Beerdigung.

 

Die Beerdigungsvorbereitung

Vielleicht hat der/die Verstorbene zu Lebzeiten Wünsche geäußert, dann sollten diese nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

Meist vereinbart der Bestatter den Termin für die Beerdigung/Trauerfeier mit der Pastorin. Manchmal ist es aber einfacher, wenn die Verwandten selbst die Pastorin anrufen. Das ist jederzeit möglich.

Wenn der Beerdigungstermin feststeht, wird auch ein Gespräch mit der Pastorin vereinbart. Sie kommt meist zu Ihnen nach Hause. In aller Ruhe können Sie dann die Gestaltung klären. Schön ist, wenn Sie im Vorfeld sich schon einmal mögliche Lieder überlegen und ggf. nach Konfirmations- oder Trauspruch der/des Verstorbenen suchen. Vielleicht gibt es auch einen anderen Bibelvers, der „passt” und Ihnen zusagt.

Im Pfarrbüro liegen Heftchen bereit, in denen Lied- und Bibelversvorschläge zu finden sind. Fragen Sie einfach nach.

In unseren Friedhofskapellen stehen Opferstöcke. Haben Sie einen Wunsch für welchen kirchlichen Zweck das Geld bestimmt sein soll?

 

Die Beerdigung

Der Gottesdienst besteht aus Liedern, Gebeten, Lesungen und der Predigt.

In der Trauerfeier reden wir von unserer Glaubenshoffnung gerade angesichts des Todes. Der Trost für die Angehörigen und Freunde, die Erinnerung an den Verstorbenen als geliebtes Kind Gottes bestimmen die Andacht.

Anschließend erfolgt meist die Beisetzung auf dem Friedhof, es sei denn, der Sarg wird nach der Trauerfeier zur Einäscherung gebracht.

Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. Das kann hilfreich sein und den Abschied erleichtern. Selbstverständlich ist diese Form auch im Pflegeheim oder Krankenhaus möglich.

Rufen Sie die Pastorin an!

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung.

Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pastor / Ihre Pastorin wenden.

Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung. Gerade bei diesen Todesfällen ist das Gespräch und der Trost besonders wichtig.

Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden.

Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können hören sie die, die mit ihnen Abschied nehmen.

Kontakte

Vakanzvertreter

Pastor Andreas Pöhlmann
Tel.: 05471/301

Büro

Bärbel Grewe
Tel.: 05473/2787